BILD- UND VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE DER FOTOS EINES AUFTRAGES

  • Bildrechte

Die Bildrechte bleiben zur Gänze bei Zimpfer Photography. Ausschließlich der Kunde erhält für die gelieferten Bilder das private Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht.

Werden diese Bilder vom Brautpaar im Internet (Sociale Medien (Facebook), etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten.
z.B. Fotos by „Zimpfer Photography“, oder Fotos von der Internetseite: www.zimpfer.photography,
oder mit der offizielle Facebookseite: www.facebook.com/zimpfer.photography/

Jegliche Manipulation der Fotos, der Verkauf oder die Teilnahme an Fotowettbewerben ist nicht gestattet bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.

 

  • Persönlichkeitsrecht

Der Kunde entscheidet bei der Auftragsvergabe ob er einer Veröffentlichung zustimmt oder ablehnt.

Bei einer Zustimmung bekommt der Fotograf das Recht die entstehenden Bilder zu Portfoliozwecken (z.B. Portfolio-Bücher; digitale Portfoliobilder auf Laptop, iPad usw.; Visitenkarten des Fotografen; Abzüge als Dekoration in dem Büro des Fotografen; firmeneigene Webseite/Blog; Partnerwebseiten und Hochzeitsportale/-blogs; Soziale Medien wie Facebook, Pinterest, Instagram usw.) nutzen zu dürfen. Da es den Event zu sehr stört, wenn der Fotograf alle für ihn erforderliche Rechte bei allen Gästen auf der Feier einholen würde, so geht der Fotograf davon aus, dass das Brautpaar seine Gäste über die Verwendung der Bilder informiert. In der Praixis veröffentliche ich nur wenige Bilder und nur meistens nur Porträtfotos mit dem Brautpaar und keine expliziten Gästefotos. Sollten euch einzelene Bilder zu intim für eine online Veröffnentlichung sein werde sie natürlich auch nach einer Veröffentlichung ausgeschlossen.

Sollte eine Veröffentlichung nicht gewünscht sein werde ich die Fotos natürlich nur für euch privat zur Verfügung stellen. Selbstverständlich wird dieser Wunsch berücksichtigt, aber gleichzeitig gilt es zu bedenken, dass ein Portfolio für jeden Fotografen essentiell ist.

Erfolgt eine Untersagung der Nutzungsrechte nachträglich ist der Fotograf berechtigt von dem Kunden die extra Dankeschön Leistungen die der Kunde als Gegenleistung bekommt in Rechnung zu stellen.

 

  • Online Galerie

Die Fotos werden in einer Online Galerie des Fotografen in einem nicht öffentlichen Bereich gespeichert. Der Kunde sowie die Hochzeitsgäste können mit Hilfe eines spezifischen Links bis zu mehere Monaten nach der Trauung diese Fotos ansehen und downloaden. Das Brautpaar erhält den Zugang per per E-Mail und kann selbst entscheiden welche Gäste oder Dienstleister Zugang zu den Fotos bekommen indem sie einen spezifischen Link welcher in der E-Mail ganz unten steht weiterleiten können per Mail, WhatsApp, Dankeskarte, usw. Bitte sagt mir kurz Bescheid ob die Gäste dann über den Link Bilder downlaoden dürfen und ob nur in Web oder auch in voller Auflösung. Es ist auch möglich noch einen sogenannten „Photographers Invited“ Link zu erstellen und nur ihn mit Download Rechten auszustatten und diesen Link z.Bsp. dann nur der Familie weiter zu leiten. In der Praxis machen Gäste ohne Download Funktion Screenshoots der Bilder, aus diesem Grund benutzte ich Wasserzeichen in der Galerie welche beim Download aber nicht mehr zu sehen sind.
Auch die Auswahl der Bilder welche bearbeitet werden sollen sowie die fertigen bearbeiteten Bilder für das Brautpaar werden über die Galerie dem Brautpaar zur Verfügung gestellt. Solltet ihr eine Online Galerie generell nicht wollen dann lasst es mich bitte wissen und übergebe euch die Fotos in meinem Büro auf einem Speichermedium, das ihr mitbringt. Die Auswahl der Fotos könnt ihr dann bei mir im Büro selbst machen auf einem PC.

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